Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen in: Jülich, Aldenhoven, Linnich, Niederzier, Titz
dies gilt selbstverständlich auch für die Katzen in der Gartenanlage

Wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt gilt als Katzenhalter/in.

Freilaufende Katzen nicht zu kastrieren ist unverantwortlich und verstößt gegen die Gemeindeverordnungen o.a. Kommunen Des Nordkreises Düren.

Der Verein SAMTSoziale Arbeit für Mensch und Tier e. V. hat sich deswegen uns gewendet und ist bereits in der Gartenanlage aktiv.
Aktuell wurden von SAMT Katzenfallen aufgestellt.
Zu dem Thema Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen hat SAMT einen Fleyer herausgegeben den Sie downloaden können.


Katzen in der Gartenanlage
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