Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen in: Jülich, Aldenhoven, Linnich, Niederzier, Titz
dies gilt selbstverständlich auch für die Katzen in der Gartenanlage
Wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt gilt als Katzenhalter/in.
Freilaufende Katzen nicht zu kastrieren ist unverantwortlich und verstößt gegen die Gemeindeverordnungen o.a. Kommunen Des Nordkreises Düren.
Der Verein SAMT – Soziale Arbeit für Mensch und Tier e. V. hat sich deswegen uns gewendet und ist bereits in der Gartenanlage aktiv.
Aktuell wurden von SAMT Katzenfallen aufgestellt.
Zu dem Thema Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen hat SAMT einen Fleyer herausgegeben den Sie downloaden können.
Haben Sie noch Fragen?
Katzen in der Gartenanlage