Aus gegebenem Anlass weisen wir ausdrücklich auf die Regelung in unserer Gartenordnung und den gesetzlichen Bestimmungen hin.
Das Verbrennen von Grünabfällen
(und auch allen anderen Abfällen)
ist gesetzlich untersagt.
Verbrennen von Grünabfälle
Aus gegebenem Anlass weisen wir ausdrücklich auf die Regelung in unserer Gartenordnung und den gesetzlichen Bestimmungen hin.
Das Verbrennen von Grünabfällen
(und auch allen anderen Abfällen)
ist gesetzlich untersagt.