Die Mitgliedschaft
Mitgied eines Gartenvereins können alle Einzelpersonen oder Ehepartner gemeinsam werden. Die Mitgliedschaft in einem Gartenverein ist die Voraussetzung für die Zuweisung eines Gartens. Sofern der Garten in der Anlage frei geworden ist, wird ein Bewerber aus der Bewerberliste ausgewählt. Die Bewerberliste muss nicht in zeitlicher Reihenfolge angewendet werden; soziale Aspekte können zur vorrangigen Berücksichtigung eines Bewerbers führen (z.B. Anzahl der minderjährigen Kinder).
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