Hunde sind Sympathieträger – sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen. Doch auch die größte Sympathie nutzt nichts, wenn man immer wieder in den Kot der Tiere tritt, der zum Beispiel auf dem Radweg (Gereonstrasse „Küttelgasse“) in unserer Gartenanlage liegen bleibt.
Jeder, der auf Straßen und in Anlagen Tiere mit sich führt, muss dafür sorgen, dass Gehwege und Anlagen nicht verunreinigt werden. Geschieht dies doch, so sind die Haufen von den Aufsichtspersonen zu entfernen. Werden die Hundehaufen nicht entfernt, so handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. (Auszug aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Jülich)
Es können Bußgelder bis zu einer Höhe von 1.000,– € verhängt werden.
Jeder Hundehalter hat den Kot seines Hundes zu entfernen. Deshalb sollte jeder Plastiktüten o.ä. mitführen und auch benutzen.
Ein herzliches Dankeschön sagen die Gartenfreunde und Spaziergänger allen, die die Hinterlassenschaften ihrer Lieblinge entfernen.