Boden
- Muss ich mit Belastungen des Bodens nach der Hochwasser-Katastrophe rechnen?
Die Belastung von Böden als Folge der Hochwasser-Katastrophe kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgt sein:
- Es ist möglich, dass Bodenmaterial aus bereits vorher belasteten Auenbereichen durch das Flutereignis von den Ursprungsflächen abgetragen und in flussabwärts gelegene Bereiche verlagert wurden. Dies betrifft vor allem Bereiche unterhalb ehemaliger Erzabbaugebiete in der Eifel und im Bergischen Land. Davon können auch großflächige Bereiche betroffen sein. Das Stoffspektrum ist in diesen Fällen in der Regel bekannt (Schwermetalle wie Blei und Cadmium; in Einzelfällen Dioxine/Furane).
- Mit dem Überflutungswasser herangetragene Schlämme und andere Materialien, die Schadstoffe unterschiedlichster Art beinhalten können, haben sich insbesondere in Mulden und Senken abgelagert und können den Boden belasten. Dies betrifft schwerpunktmäßig Stoffe aus technischen Anwendungen oder Tankanlagen, z.B. Mineralölgemische, die ebenfalls Schwermetalle, aber auch Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) und Polychlorierte Biphenyle (PCB) enthalten können. Sollten vorgelagert größere Industrieanlagen durchströmt worden sein, können auch spezifische Belastungen entstanden sein.
- Schadstoffe können auch an Sammelstellen für Abfälle, zu entsorgende Autowracks, etc. in Böden eingetragen worden sein. Auch hier können Schwermetalle, MKW und PCB erwartet werden.
Private Gärten
· Welche Auswirkungen hat das Hochwasser auf die Nutzung meines Gartens?
- Es wird empfohlen, auf die Nutzung von Gemüse und Obst aus einem überfluteten Privat-Garten vorsorglich zu verzichten, da über die möglichen Schadstoffeinträge durch Abwasser und Schlamm oder andere Beimengungen keinerlei Informationen vorliegen.
- Die Entsorgung von überflutetem Gemüse und Obst sollte aufgrund der unbekannten Schadstoffgehalte über den Restmüll erfolgen.
- Zu den möglichen Auswirkungen auf den Gartenboden siehe Abschnitt Boden.
Das Umweltamt des Kreises Düren hat auf Nachfrage Mitgeteilt, das die Entnahme von Bodenproben in der Gartenanlage geplant sind.
Einen genauen Termin konnte aber noch nicht genannt werden.
Informationen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen