Lieber Gartenfreund,
am 27. Mai ab 10:00 Uhr bis ca. 13:00 Uhr in dem Bereich Rurdamm wird der Vorstand eine Begehung der Gartenparzellen durchführen.
Setzen sie sich bitte mit der 1.Vorsitzenden (0178-1670809 evtl. AB) in Verbindung, wenn es ihnen nicht möglich ist, am oben genannten Termin, dem Vorstand Zutritt zu ihrem Garten zu ermöglichen.
Gartenbegehungen werden genutzt um die Einhaltung der Gartenordnung und weiterer gesetzlicher Regelungen zu kontrollieren. Dem Verpächter bzw. seinen Bevollmächtigten ist im Rahmen ihrer Verwaltungsbefugnisse der Zutritt zum Kleingarten nach vorheriger Ankündigung zu gestatten. Bei Gefahr im Verzug kann der Kleingarten auch in Abwesenheit des Pächters ohne Vorherige Ankündigung betreten werden. Grundlage für die Begehungen sind das BUNDESKLEINGARTENGESETZ ( besonders der §3 und §8 ) und die GARTENORDNUNG (22.1).
Hierbei geht es nicht in erster Linie um Reglementierungen, sondern um in Zusammenarbeit mit den zur Begehung beauftragten, dem Vorstand des Vereins und dem Pächter bei unterschiedlichen Auffassungen Hilfe und Anregung zu geben. Nach der Begehung wird ein Protokoll gefertigt. Wenn Nachkontrollen notwendig sind, werden diese nach der Terminvorgabe im Protokoll durchgeführt. Bei Nichteinhaltung der Hilfen und Vorgaben ist auch eine Abmahnung möglich.
Der Vorstand