Liebe Gartenfreundin, lieber Gartenfreund,
noch nicht alle Pächter haben ihre Pacht und Beitragsrechnung 2024 bezahlt. Die Rechnungen wurden Ende November 2023 den Mitgliedern zugestellt und sind entsprechend der abgeschlossenen Verträge bis spätestens Ende Dezember 2023 zu zahlen.
Ihre Pacht und Beitragsrechnung kann folgende Positionen enthalten.
Die Pacht für das Pachtjahr
- m² ihres Garten mal 0,25 €
- (4.1 Pacht- und Mitgliedsvertrag Der Pachtzins beläuft sich zurzeit auf 0,25 €/m² (Stand 10-2014)
Umlagebeitrag für Gemeinschaftsarbeit
- 40,00 €/Jahr und Garten
- (4.4 Pacht- und Mitgliedsvertrag) Der Umlagenbeitrag für Gemeinschaftsarbeiten ist auf 40,-€/Jahr und Garten festgesetzt
Mitgliedsbeitrag
- Anzahl der Mitglieder mal 5,00€
- (4.3 Pacht- und Mitgliedsvertrag) Der Mitgliedsbeitrag ist auf 5,-€/Jahr festgesetzt und für jedes weitere Mitglied auf 3,00 €/Jahr festgesetzt.
Erstattung Gemeinschaftsarbeit
- Entsprechend ihrer geleisteten Stunden an Gemeinschaftsarbeit wird Ihr Erstattungsanteil in € berechnet und abgezogen (maximal 40,00€
Beitragsermäßigung für weitere Mitglieder
- Da der Mitgliedsbeitrag für jedes weitere Mitglied auf 3,00 €/Jahr festgesetzt ist, wird für jedes weitere Mitglied ein Betrag von 2,00 € abgezogen
hre Pacht und Beitragsrechnung ist innerhalb eines Monats nach Aufforderung zu entrichten.
Satzung § 6 Pflichten aus der Mitgliedschaft d) Aufnahme- und Mitgliedsbeiträge sowie Umlagen und den auf die zugeteilte Gartenparzelle entfallenden Pachtzins sind innerhalb eines Monats nach Aufforderung zu entrichten. Bei Zahlungsverzug von mehr als einem Monat nach Fälligkeit ist der Vorstand berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe zu erheben.
Die Rechnung hat ihre Grundlage im Pacht- und Mitgliedsvertrag in der Fassung vom 24.03.2017.
Bei nicht fristgerechter Zahlung werden
- Verzugszinsen von 1 % pro Monat,
- Porto-kosten von 0,85 € und eine
- Mahngebühr von 2,00 € berechnet.