Möchten Sie einen Garten pachten? Dann geben wir Ihnen hier Tipps und Hinweise!

Zuerst: Haben Sie Lust und Spaß daran, andere Menschen kennen zu lernen und sich aktiv in der Gemeinschaft eines Vereins zu beteiligen?

Der Gartenverein ist ein Verein, der von der Mithilfe seiner Vereinsmitglieder lebt. Sind Sie bereit, im Jahr 5 Gemeinschaftsstunden zu leisten?

Haben Sie sich überlegt, wie viel Zeit Sie pro Woche für den Garten aufbringen können? Hiervon sollte die Auswahl und Gestaltung des Gartens abhängig gemacht werden. Gärten mit 400 qm und intensiver Nutzung benötigen ca. 8 Stunden pro Woche, pflegeleichte Gärten mit ca. 250 qm brauchen auch noch 4 Stunden. Können Sie diese Zeit aufbringen? Denken Sie daran, auch die Beete und Wege vor Ihrem Garten müssen von Ihnen gepflegt werden.

Wissen Sie, das es im Kleingartenwesen Vorschriften und Richtlinien gibt, an die sich alle Mitglieder halten müssen?

Wenn Sie Mitglied in unserem Verein werden möchten, können folgende Gärten gepachtet werden:

Parzellen Standort:qm der Parzelle:Laubentyp:
Baujahr:
Preisvorstellung:Bild:
zur Zeit haben wir keine freie Gärten0--

 

Wie geht es weiter? Typische Fragen, wenn Sie sich für einen Garten entscheiden, sind z.B.:

Die Bewerbung

Wir haben zur Zeit keine freien Gärten.

Sie können sich gerne in unsere Warteliste eintragen.

 

Die Mitgliedschaft

Mitgied eines Gartenvereins können alle Einzelpersonen oder Ehepartner gemeinsam werden. Die Mitgliedschaft in unserem  Gartenverein ist die Voraussetzung für die Zuweisung eines Gartens. Sofern der Garten in der Anlage frei geworden ist, wird ein Bewerber aus der Warteliste ausgewählt. Die Warteliste muss nicht in zeitlicher Reihenfolge angewendet werden; soziale Aspekte können zur vorrangigen Berücksichtigung eines Bewerbers führen (z.B. Anzahl der minderjährigen Kinder).

Die Kosten

Die Kosten für eine Übernahme des Gartens werden nach den gültigen Wertermittlungsrichtlinien des Landesverband Rheinland der Gartenfreunde e.V. und des Landesverband Westfalen und Lippe der Kleingärtner e.V. ermittelt. Ein versierter und von den Gartenfreunden Jülich-Heckfeld bestellter Wertermittler schätzt die vorhandene Laube und die Bepflanzung im Garten ab. Der Vorbesitzer hat somit keinen Einfluss auf diese verbindliche Abschätzung.

Mit der Ermittlung der angemessenen Entschädigung nach den Richtlinien erfüllt die als kleingärtnerisch gemeinnützig anerkannte Organisation (Zwischenpächter, Verwalter) ihre Satzungsaufgabe und die ihr gesetzlich zugewiesenen Kontrollfunktionen zur Vermeidung ungerechtfertigter Gewinnerzielung und Erhaltung des sozialen Charakters des Kleingartenwesens (BGH-Urteil vom 3.4.1987 in NJW 87, Seite 2865).

Aufnahme- und Mitgliedsbeiträge sind Angelegenheit der Vereine und in ihrer Höhe unterschiedlich. Für nicht geleistete Gemeinschaftstunden wird ein Ersatzbetrag in Geld verlangt.

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